Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.